Das Zuwendungsempfängerregister ist online
Seit dem 30.01.2024 ist das Zuwendungsempfängerregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet. Es erlaubt nicht nur die Suche nach einzelnen Organisationen, sondern listet auch alle eingetragenen Spendenorganisationen nach Ort und/oder gemeinnützigen Zwecken auf. Neben dem Namen der Einrichtung sind bei den meisten Einträgen bisher nur Adresse und zuständiges Finanzamt aufgelistet. Angaben zu den gemeinnützigen Zwecken und dem Datum des aktuellen Freistellungsbescheids fehlen meist noch.
Wichtig
Sollten Änderungen bei den im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Daten erforderlich sein, müssen inländische Organisationen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt veranlassen. In einer späteren Ausbaustufe sollen für das Register berechtigte Organisationen die Möglichkeit erhalten, Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage in das Zuwendungsempfängerregister einzupflegen.
Quelle IWW VBM Vereinsbrief Ausgabe 02/2024
0361 64 43 050
mail@steuerberatung-sachse.de